Am 22. November 2022 hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan Gewässerraumplan Sackbodenbach, den Sondernutzungsplan Zweite Änderung des Kiesabbauplans Tal vom 12. April 1987 sowie den Teilstrassenplan Tal-Bühlweg (Kiesabbau Tal) erlassen und koordiniert für die öffentliche Auflage verabschiedet. Über die während dem Auflageverfahren eingegangen Einsprachen wurde entschieden. Das Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) des Kantons St.Gallen hat die beiden Sondernutzungspläne am 5. September 2025 und das Tiefbauamt den Teilstrassenplan am 17. November 2023 genehmigt. Der Gemeinderat hat die Genehmigungen zur Kenntnis genommen und die Inkraftsetzung der Sondernutzungspläne per 20. Februar 2026 beschlossen. Die Sondernutzungspläne sowie auch der Teilstrassenplan sind in Rechtskraft erwachsen.
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23.02.2026
Sondernutzungsplan Gewässerraumplan Sackbodenbach und Zweite Änderung des Kiesabbauplans Tal vom 12. April 1987 per 20. Februar 2026 in Kraft gesetzt
Publ.-Nr.:
00.248.181
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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