Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes lag das Protokoll der Bürgerversammlung vom Montag, 30. März 2026 während vierzehn Tagen nach der Bürgerversammlung, d. h. vom 13. April bis 26. April 2026, bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Die Bürgerversammlung sowie das Protokoll sind somit rechtskräftig.