Schuldner
Antonio Salvatore Aiello
Staatsbürgerschaft: Italien
Geburtsdatum: 15.01.1988
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Appenzeller Bahnen AG
CHE-105.928.358
St. Gallerstrasse 53
9102 Herisau
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
22001087 vom 08.12.2022
Forderungen
CHF 1500 Ausstehende Mietkaution
CHF 14.10 Rückweisungskosten Betreibungsamt Degersheim
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Ausstehende Mietkaution Fr. 1'500.00 + Rückweisungskosten Betreibungsamt Degersheim Fr. 14.10
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Degersheim
Hauptstrasse 79
9113 Degersheim
Antonio Salvatore Aiello
Staatsbürgerschaft: Italien
Geburtsdatum: 15.01.1988
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
Appenzeller Bahnen AG
CHE-105.928.358
St. Gallerstrasse 53
9102 Herisau
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
22001087 vom 08.12.2022
Forderungen
CHF 1500 Ausstehende Mietkaution
CHF 14.10 Rückweisungskosten Betreibungsamt Degersheim
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Ausstehende Mietkaution Fr. 1'500.00 + Rückweisungskosten Betreibungsamt Degersheim Fr. 14.10
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Degersheim
Hauptstrasse 79
9113 Degersheim