Kanton St.Gallen und Gemeinde Degersheim –  Der Zweckverband Wasserversorgung Schauenberg, Flawilerstrasse 17, 9604 Lütisburg, ersucht das Bau- und Umweltdepartement um Erteilung einer Wasserrechtskonzession und der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für den Weiterbetrieb der bestehenden Grundwasserfassung «Bubental II»  für die Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung in Teilen der Gemeinden Lütisburg, Neckertal, Oberuzwil, Jonschwil und Degersheim. Der Standort der Anlage liegt im Gewässerschutzbereich Au sowie in den Grundwasserschutzzonen S1, S2 und S3 auf dem Grundstück Nr. 1231, Koordinaten 2'729'424 / 1'252'080, Buebental 939, Degersheim.

Der Nutzungsumfang für die Trinkwassernutzung beträgt höchstens 500 Liter je Minute und höchstens 125'000 Kubikmeter je Jahr bei einer Tageshöchstmenge von 343 Kubikmeter Wasser.

Das Gesuch mit dem Anlagebeschrieb und den Projektplänen liegt vom 8. September bis 7. Oktober 2025 auf der Gemeinderatskanzlei Degersheim zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen wegen Verletzung öffentlicher und privater Interessen sind innert der Auflagefrist an die Gemeinde Degersheim zuhanden des Bau- und Umweltdepartementes einzureichen.

9001 St.Gallen, 5. September 2025  Das Bau- und Umweltdepartement