Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 beschlossen, den zusammen mit einem Plangesuch eingereichten Entwurf des Sondernutzungsplans der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung zu unterbreiten.
Der Sondernutzugsplan kann während der Mitwirkungsfrist vom 31. Oktober bis 29. November 2025 im Gemeindehaus oder unter www.mitwirkung-degersheim.ch eingesehen werden.
Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirkung-degersheim.ch oder schriftlich beim Gemeinderat, Hauptstrasse 79, 9113 Degersheim eingereicht werden.