Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2026 in Anwendung von Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) den

Sondernutzungsplan Mülirainbach (Baulinienplan)

erlassen.

Öffentliche Auflage:
Der Sondernutzungsplan liegt in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 PBG während 30 Tagen, das heisst vom 30. Oktober 2026 bis 28. November 2026 bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Gemeindehomepage (Rubrik Politik / Sondernutzungsplan Mülirainbach) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Degersheim schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.